Der Anteil an jungen Menschen, welche eine handwerkliche Ausbildung beginnen, ist in Deutschland seit Jahren rückläufig. So bleibt circa jede vierte Lehrstelle im Bäckerhandwerk unbesetzt. Dagegen möchte die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) nun vorgehen. Ihr Vorschlag: das Berufsbildungsgesetz erneuern und an heutige Anforderungen anpassen. Die Änderungen sollen ab 2020 in Kraft treten.

„Berufsbachelor“ statt Meister

Eine große Veränderung soll in der Bezeichnung der Berufsqualifikationen stattfinden. So kann sich jemand, der eine Lehre absolviert hat, ab 2020 offiziell Berufsspezialist nennen. Wer seinen Meister macht, ist ein Berufsbachelor. Unter dem Begriff Berufsmaster werden weitere Aufstiegsfortbildungen zusammengefasst, dieser ist einem Master von der Hochschule ebenbürtig.

„Es muss ganz deutlich werden: Berufliche und akademische Bildung sind gleichwertige Karrierewege“, sagte die Bildungsministerin bei einer Tagung in Berlin. Doch ob dieser Effekt tatsächlich eintreten wird, oder die neuen Bezeichnungen schlichtweg Verwirrung stiften, ist umstritten. Auf der einen Seite sehen einige Experten eine große Verwechslungsgefahr zu den fast gleich klingenden Abschlüssen an einer Hochschule. Auf der anderen Seite spricht sich der DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks klar für eine Umbenennung aus: „Berufsspezialist, Berufsbachelor und Berufsmaster unterstreichen nicht nur die Praxisnähe und besonderen Fähigkeiten von Menschen mit höherer Berufsbildung“. Er sieht hier großes Potenzial wieder mehr junge Menschen für einen handwerklichen Beruf zu begeistern. So werde außerdem deutlich, dass es sich um gleichwertige Abschlüsse handelt, welche nur auf verschiedenen Bildungswegen erworben werden.

Mindestvergütung für Auszubildende

Eine Gleichstellung und eine Erhöhung der Bewerberzahl sind allerdings nicht nur durch eine Namensänderung hervorzurufen. Auch der finanzielle Aspekt muss stimmen. Deshalb möchte Karliczek eine bundesweit einheitliche Mindestvergütung für alle Auszubildenden einführen. Sie soll einen sozialen Mindeststandard garantieren und damit die Attraktivität einer beruflichen Bildung erhöhen.

Das Mindestgehalt für Auszubildende soll ab 2020 bei 504 Euro liegen, so würde sich die Ausbildungsvergütung im Bäckerhandwerk um rund 34 Euro im ersten Lehrjahr erhöhen. Die Bildungsministerin Anja Karlizcek legitimiert eine Mindestvergütung: „Auszubildende packen schon im ersten Jahr in den Betrieben mit an. Deshalb ist eine Mindestvergütung auch eine Frage der Anerkennung dieser Leistung.“

Unser Fazit

Dass Veränderungen angestoßen werden und versucht wird, die Ausbildungsberufe attraktiver zu gestalten, ist sicherlich der richtige Weg. Ob die vom Bundesministerium geplante Erneuerung des Berufsbildungsgesetzes den gewünschten Erfolg haben wird, ist zweifelshaft. Wenn damit aber ein Weg eingeschlagen wird, welcher in Zukunft noch weiter ausgebaut wird, könnte es durchaus zu einer Verbesserung der Lage führen.